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Action & Control

Oliver Rasch

Tel. +49 (0) 2241 3010444

Tel. +49 (0) 178 4620842

Lütticher Str. 4

D-53842 Troisdorf/Spich

 

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Nutzer -  nicht an Enverbraucher oder private Kunden.

Waffenmeister

Filmwaffen Vorschriften Gesetze Waffengesetz

§§ Waffen bei Film- und Fernsehproduktionen §§

 

Jeglicher gewerblicher Umgang mit Waffen** (Überlassen, Verleih, Verkauf, usw.) bedarf der behördlichen Genehmigung in Form einer Waffenhandelserlaubnis sowie ergänzender Sondergenehmigungen (KWKG, BKA, usw.)

Die Missachtung dieser Vorschriften zieht strafrechtliche sowie wirtschaftliche Folgen für Auftraggeber und Auftragnehmer nach sich.

(**gilt auch für Gas-/Schreckschusswaffen, Deko-Waffen, Softair, usw)

Filmwaffen Waffenmeister Film-Waffen Filmset-Waffen Moviegun 

Der Waffenmeister, richtiger Weise als Büchsenmacher bezeichnet, überwacht den sicheren Umgang und die Verwendung von Filmwaffen an einem Set. Je nach Art und Umfang der zum Einsatz kommenden Filmwaffen, kann von diesen eine erhöhte Gefahr für das Team und den Schauspieler ausgehen. Zudem ist er als Fachmann beratend tätig, und hilft bei der effektvollen Umsetzung von deren Wirkung. Filmwaffen dürfen nur unter Aufsicht von entsprechend geschultem Fachpersonal (Büchsenmacher) zum Einsatz gebracht werden.

Filmwaffen Waffenmeister Film-Waffen Filmset-Waffen Moviegun 

Filmwaffen Pistolen (ohne Waffenmeister-Betreuung

Filmwaffen mit und ohne Schalldämpfer

Filmwaffen Revolver (ohne Waffenmeister-Betreuung

Filmwaffen ohne Schalldämpfer

Filmwaffen Vorderladerrevolver (nur mit Waffenmeister-Betreuung

Filmwaffen Vorderlader-/Perkussionsrevolver

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