Filmwaffen Vorschriften Gesetze Waffengesetz
§§ Waffen bei Film- und Fernsehproduktionen §§
Jeglicher gewerblicher Umgang mit Waffen** (Überlassen, Verleih, Verkauf, usw.) bedarf der behördlichen Genehmigung in Form einer Waffenhandelserlaubnis sowie ergänzender Sondergenehmigungen (KWKG, BKA, usw.)
Die Missachtung dieser Vorschriften zieht strafrechtliche sowie wirtschaftliche Folgen für Auftraggeber und Auftragnehmer nach sich.
(**gilt auch für Gas-/Schreckschusswaffen, Deko-Waffen, Softair, usw)
Filmwaffen Waffenmeister Film-Waffen Filmset-Waffen Moviegun
Der Waffenmeister, richtiger Weise als Büchsenmacher bezeichnet, überwacht den sicheren Umgang und die Verwendung von Filmwaffen an einem Set. Je nach Art und Umfang der zum Einsatz kommenden Filmwaffen, kann von diesen eine erhöhte Gefahr für das Team und den Schauspieler ausgehen. Zudem ist er als Fachmann beratend tätig, und hilft bei der effektvollen Umsetzung von deren Wirkung. Filmwaffen dürfen nur unter Aufsicht von entsprechend geschultem Fachpersonal (Büchsenmacher) zum Einsatz gebracht werden.
Filmwaffen Waffenmeister Film-Waffen Filmset-Waffen Moviegun
Filmwaffen Pistolen (ohne Waffenmeister-Betreuung
Filmwaffen mit und ohne Schalldämpfer
Filmwaffen Revolver (ohne Waffenmeister-Betreuung
Filmwaffen ohne Schalldämpfer
Filmwaffen Echtwaffen Pistolen (nur mit Waffenmeister-Betreuung
Filmwaffen mit und ohne Schalldämpfer
Filmwaffen Echtwaffen Revolver (nur mit Waffenmeister-Betreuung)
Filmwaffen ohne Schalldämpfer
Filmwaffen Vorderladerrevolver (nur mit Waffenmeister-Betreuung
Filmwaffen Vorderlader-/Perkussionsrevolver